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OVG Nordrhein-Westfalen (12 B 1171/11) | Datum: 14.11.2011
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Die Beschwerde ist unbegründet. Die Annahme des Verwaltungsgerichts, die [...]